Keine amtliche Gefahrenzonenauskunft. Offene Daten von WLV und BWV, erklärt. Details
Methode und Quellen
Keine amtliche Gefahrenzonenauskunft. Maßgeblich ist der bei der Gemeinde aufliegende Gefahrenzonenplan. Gefahrenzonenpläne sind Gutachten ohne unmittelbare Rechtswirkung; verbindlich werden sie über Flächenwidmung und Bauverfahren.
Quellen
- BMLUK – Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung (Export 2026; INSPIRE: keine Nutzungsbedingungen; data.gv.at: CC BY 4.0)
- BMLUK – Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung, sechs Ebenen (CC BY 4.0, Datenstand Oktober 2020)
- BEV – Adressregister, Stichtag 01.10.2026 (CC BY 4.0)
- STATISTIK AUSTRIA – Grundstückspreise 2025 (bearbeitet)
- Definitionen: BMLUK, „Der Gefahrenzonenplan“ (GZP-VO BGBl. Nr. 436/1976, neu erlassen BGBl. II Nr. 132/2021); INSPIRE-Metadaten der BWV
Wie zugeordnet wird
Jeder Adresspunkt des BEV erhält die Zonen, in deren Fläche er liegt. Am Rand einer Zone kann das vom Grundstück abweichen. Außerhalb des raumrelevanten Bereichs eines WLV-Plans ist eine Adresse nicht bewertet — das heißt nicht, dass dort keine Gefahr besteht.
Was fehlt
Landeseigene Gefahrenzonen und Gefahrenhinweiskarten, Oberflächenabfluss, Hangwasser und neuere BWV-Revisionen nach Oktober 2020.